Sichtbarkeit und Silencing
Digitale Gewalt als Gefahr für Teilhabe
Sichtbarkeit bedeutet Sicherheit, und sie kann gleichzeitig Verwundbarkeit bedeuten. Sie kann gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen und zugleich das Risiko digitaler Anfeindungen erhöhen. Sie ist Voraussetzung dafür, gehört zu werden und gesellschaftliche Teilhabe zu leben. Gleichzeitig bedeutet Sichtbarkeit auch Exponiertheit und erhöht das Risiko, Opfer (digitaler) Gewalt zu werden.
Gesehen zu werden als Mensch, aber auch als Teil einer Gruppe, ist Grundvoraussetzung zur gleichberechtigten Teilhabe in politischen und sozialen Prozessen. Dafür können sich Personen, die in der analogen Welt der Politik aufgrund struktureller Ausgrenzungen zu wenig Gehör finden, heutzutage oftmals niederschwelliger online vernetzen und auf ihre Interessen und Anliegen aufmerksam machen. Mit dieser Sichtbarkeit jedoch kommt die Gefahr, Opfer digitaler Gewalt zu werden. Dazu zählen unter anderem Hasskommentare und -nachrichten, sexualisierte Übergriffe bis hin zu KI-generierten Inhalten, die Personen in ihrer intimen und persönlichen Sphäre angreifen, aber auch gezielte Strategien der Einschüchterung wie Doxxing.
Digital vs. Real – eine Unterscheidung der Vergangenheit?
Speakerin Steffi Stanković hob im Rahmen einer Podiumsdiskussion auf Initiative der Ludwig Boltzmann-Gesellschaft im Juni 2026 zur Gleichberechtigung im digitalen Raum hervor, wie sehr sich soziale Medien im Laufe ihrer Zeit als geoutete trans Frau verändert haben. Und zwar, nach ihrer Einschätzung, nicht zum Positiven: Vor fünfzehn Jahren war es leichter, öffentlich trans zu sein, sagt sie.
Vor 15 Jahren – wir erinnern uns: Den eigenen Feed trug man noch nicht ständig in der Hosentasche herum. Ein Leben ohne Social-Media-Präsenz war die Norm und nicht die Abweichung – war der digitale Raum noch deutlich spärlicher besiedelt. Der eigene Feed konnte individuell kuratiert werden. Man wählte aus, wen man in sein digitales Wohnzimmer holte; Freundeslisten waren die Gästelisten.
Dieses Bild des virtuellen Wohnzimmers greift heute jedoch nicht mehr. Der digitale Raum ist nicht nur größer und voller geworden, sondern spielt sich zunehmend in einer für alle einsehbaren Öffentlichkeit ab – wir sind auf die Terrasse übersiedelt. Öffentliches Posten, das Kreieren von Content, ist längst zu einem eigenständigen Berufsbild geworden und für viele Voraussetzung für ein florierendes Business im 21. Jahrhundert. Öffentlichkeit und Viralität der eigenen Stimme sind ausdrücklich erwünscht. Doch damit kommt auch Unsicherheit: Mindestens so wichtig, wie das eigene Zielpublikum zu erreichen, ist, bloß nicht in den falschen Sphären viral zu gehen, und eine Welle des Hasses auf sich zu ziehen. Denn die algorithmischen Strukturen, die erlauben, neues Publikum zu erreichen und positive Aufmerksamkeit zu generieren für eigene Inhalte, können zugleich Dynamiken verstärken, in denen sich auch (koordinierte) Anfeindungen rasch verbreiten. Denn Interaktionen bringen noch mehr Interaktionen: Viele Empfehlungssysteme priorisieren Interaktionen unabhängig davon, ob diese positiv oder negativ motiviert sind.
Solche Gewalterfahrungen können Personen so weit einschüchtern, dass sie sich aus dem digitalen Raum zurückziehen. Doch auch vor der direkten Gewalterfahrung beginnt die Ausgrenzung und zurückgedrängte Teilhabe: Die wahrgenommene Gefahr späterer Angriffe kann ausreichen, damit Poster:innen es sich anders überlegen, als online für ihre Anliegen aufzutreten. Unter anderem Clark und Grech (2017) befassen sich mit den Gefahren einer möglichen Selbstzensur aufgrund der Befürchtung digitaler Übergriffe.
Diese negative Einschätzung über die Entwicklung von Online-Räumen wirft einen Schatten auf den Optimismus über eine digitalisierte Welt, in der mehr Vernetzung, mehr Kommunikation, mehr Austausch zu einer gleichberechtigteren Gesellschaft führen sollen.
Alle sind betroffen, alle sind anders betroffen
Dabei ist Gewalt gegen Frauen und andere marginalisierte Gruppen – beispielsweise Migrant:innen und queere Personen – kein Online-spezifisches Problem, und Online-Gewalt insgesamt kein frauenspezifisches Problem. Die digitale Welt existiert allerdings nicht unabhängig von gesamtgesellschaftlichen Strukturen, und so erfahren Frauen und marginalisierte Gruppen spezifische Formen der Gewalt. Insbesondere sexualisierte Gewalt im digitalen Raum betrifft Frauen und Mädchen besonders stark.
Die UN beschreiben die Erweiterung unserer Leben in die digitale Welt als mitunter gefährliches Umfeld für Frauen und Mädchen, und beschreiben Online-Belästigung als die am schnellsten ansteigende Form der geschlechtsspezifischen Gewalt. Sie betonen dabei einerseits den sexualisierten Charakter vieler digitaler Übergriffe – insbesondere im Bereich KI-generierter Deepfakes bei denen laut UN 90-95% sexualisierte Darstellungen von Frauen sind (UN 2025). Dabei ist auch relevant, dass die Austragungsorte dieser Gewalt im digitalen Raum liegen, die Opfer aber weit über ihre Online-Präsenzen hinaus darunter zu leiden haben. Physische und psychische Folgen (wiederholter) Gewalterfahrungen gefährden Leben, Wohlergehen und die gesellschaftliche Teilhabe von Frauen und Mädchen. Die UN betont an dieser Stelle außerdem, dass auch in diesem Bereich mehrfach-marginalisierte Gruppen besonders von digitalen Gewalt-Dynamiken betroffen sind: „For migrant and racialized women, those with disabilities, and LGBTQ+ people the abuse can be even more extreme, combining misogyny with other forms of hate and exclusion.“ (UN 2025).
Auch eine Erhebung von Bright et al. (2025) zeigt genderbasierte Unterschiede im Erleben von Gewalt und Belästigung im digitalen Raum. Während negative Kontakte online Männer und Frauen insgesamt ähnlich stark betreffen, scheinen Frauen deutlich öfter Opfer sexualisierter und personalisierter Übergriffe zu werden, einschließlich (Cyber-)Stalking. Gleichzeitig fühlen sich Frauen signifikant weniger sicher dabei, online an politischem Austausch teilzunehmen, in der referenzierten Erhebung wird diese Form der eingeschränkten Teilhabe in digitalen Räumen explizit als Folge der empfundenen Unsicherheit in digitalen Räumen nachgewiesen. Bright et al. (2025) betonen die Relevanz entschiedenen Vorgehens gegen digitale Gewalt, um die gleichberechtigte Teilhabe an öffentlichen Diskursen zu ermöglichen. Außerdem identifizieren sie Mechanismen digitaler, geschlechterspezifischer Gewalt als relevanten Faktor in der Reproduktion gesamtgesellschaftlicher Ungleichheitsstrukturen (ebd.). Gleichzeitig benennen sie aber auch deutlich die Grundlage digitaler misogyner Gewalt in ungleichen Geschlechterverhältnissen offline.
Während Bright et al. (2025) eine ähnliche Betroffenheit der Konfrontation mit negativen Inhalten in digitalen Räumen für Männer und Frauen – nicht-binäre Personen wurden aufgrund einer zu kleinen Stichprobe in dieser Erhebung nicht berücksichtigt – konstatieren, zeigt die unterschiedlichen Arten der Inhalte – Nachahmung, sexualisiertes Bildmaterial, Stalking etc. – eine Kontinuität geschlechterspezifischer Gewalt, wie sie im analogen Leben existiert, in den digitalen Raum. Und ganz wesentlich wird ein höherer Silencing-Effekt bei den befragten Frauen festgestellt. Bright et al. weisen damit nach, dass digitale Gewalt die gesellschaftliche Teilhabe von Frauen messbar einschränkt.
Genauso belegen Untersuchungen von Duggan (2017) die Wirkmacht rassifizierter Übergriffe im digitalen Raum.
Selbstschutz, Selbstzensur?
Bright et al. (2025) betonen die von Frauen überproportional betriebene ‚safety work‘, also Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Übergriffen. Solche Verhaltensmodifikationen, durch die Betroffene den eigenen Verhaltensradius einschränken – nachts nicht allein unterwegs zu sein, besondere Vorsicht im Kontakt mit Fremden, weitere Einschränkungen in der persönlichen Mobilität – sind im Offline-Leben gut dokumentiert, und stellen dort eine nicht zu unterschätzende Belastung für Frauen dar. Es kann angenommen werden, dass sich trotz anderer Mechanismen der (befürchteten) Gewalt die überproportionale Belastung durch diese individuelle safety work auch auf andere von spezifischen Anfeindungen betroffene Gruppen, wie von Queerfeindlichkeit und Rassismus betroffene Personen, fortsetzt.
Gosse et al. (2021) betonen auch die potentielle Gefahr digitaler Gewalt nicht nur gegen Privatpersonen, sondern auch im professionellen Rahmen wie etwa gegen Wissenschafter:innen und Journalist:innen. Auch Clark und Grech (2017) führen eine verstärkte Selbstzensur von Journalist:innen bzw. Zurückhaltung in der Beteiligung am digitalen Austausch als mögliche Konsequenz digitaler Gewalterfahrungen an. Celuch et al. (2023) betonen die Bedeutung, die der Rückhalt im professionellen Setting im Umgang mit digitaler Gewalt hat, und zeigen die negative Korrelation mit Selbstzensur im Umgang mit dieser Gewalt. Dieser professionelle und strukturierte Rückhalt ist allerdings ein Faktor, auf den Privatpersonen nicht zurückgreifen können.
Der Verein ZARA (Verein für Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit) fungiert in Österreich gemäß Digital Services Act der EU als Trusted Flagger. Dadurch kommt der Stelle besondere Bedeutung in der Beratung für Opfer digitaler Gewalt zu, da ihre Meldungen an Plattformen prioritär behandelt werden müssen. ZARA betont im 8. #GegenHassimNetz-Bericht (Zeitraum 2024-2025) auch die Gefahr der Desensibilisierung gegenüber Gewalt im realen Leben durch eine Normalisierung von Hass und Gewalt im Virtuellen. 70% der bei ZARA eingehenden Meldungen stammten im Untersuchungszeitraum von Frauen. Dabei beschreibt ZARA knapp mehr als die Hälfte der eingegangenen Meldungen als ideologisch rassistisch zu verorten, wobei auch andere idiologische Grundlagen in Hasspostings vertreten sind. Von diesen Zahlen ausgehend zeigt sich eine aus intersektionaler Perspektive spezifische und in der Literatur weniger beleuchtete Verschränkung von Benachteiligungsstrukturen zwischen geschlechtsspezifischer und rassistisch motivierter Gewalt. Etwa ein Drittel der Hasspostings kann ideologisch nicht näher zugeordnet werden, und immerhin 12% der Postings werden eindeutig als auf Ideologien zu Geschlechterverhältnissen und -identitäten basierend zugeordnet. Ein beträchtlicher Teil der von ZARA aufgenommenen Meldungen fällt dabei laut der Organisation in die Kategorie „lawful but awful“: Sie beschreibt Inhalte, die verletzend oder schädlich sind, aber als legal beurteilt werden. Dabei wird festgehalten, dass die negativen Auswirkungen von Online-Hass unabhängig von der Legalität der Inhalte bestehen. Als eine der wesentlichen Konsequenzen verweist die Organisation auf das Silencing Betroffener: „Das Erleben von Online-Hass kann auch dazu führen, dass Personen Online-Räume aufgeben, sich isolieren und ihre Meinung nicht mehr vertreten“ (ZARA, S.8).
Digitaler Gewaltschutz
Im Rahmen der referenzierten Podiumsdiskussion wurden etwa Strategien für die Förderung eines gleichberechtigten digitalen Lebens und eines Umgangs mit digitaler Gewalt erörtert. Zentrale Diskussionspunkte waren etwa tragfähige rechtliche Rahmenbedingungen, die die Ahndung digitaler Gewalttaten ermöglichen. Entsprechend dem Digital Services Act der EU spielen die oben beschriebenen Trusted Flagger hier eine besondere Rolle, weil sie als Plattform für Einzelpersonen fungieren, um den ihre Interessen gegenüber den VLOPs (Very Large Online Platforms gemäß EU Digital Services Act) zu vertreten. Weitere Arbeitsfelder umfassen etwa Anpassungen von Gewaltschutzgesetzen an die digitale Welt, wie zuletzt etwa mit dem so genannten „Dick-Pic-Paragrafen” geschehen, der Opfern solcher Übergriffe eine echte Handhabe gegen Täter geben soll. Genauso in Diskussion sind immer wieder etwa eine Klarnamenpflicht, die Verpflichtung von Plattformen zur Offenlegung ihrer Algorithmen und viele weitere im technischen Bereich angesiedelte Maßnahmen.
Fachleute erkennen daher Handlungsbedarf beim digitalen Opferschutz, nicht zuletzt auch, weil die demokratischen Prozesse, auf denen diese Entscheidungen fußen, notwendigerweise fast immer den technologischen Entwicklungen der Plattformen hinterher hinken. Umso mehr ist im Sinne einer gleichstellungsorientierten und technologisch und gesellschaftlich zukunftsfähigen Politik, die Ausgestaltung des digitalen Raumes nicht den großen Plattformen zu überlassen, sondern sich für die gesamte Gesellschaft – mit all ihren Nischen, ihren Farben, ihren Meinungen, ihren Foren und ihren Selfies einzusetzen. Denn eine Gewalterfahrung besteht zu oft aus zwei Schritten: Dem ersten, in dem direkte Gewalt ausgeübt wird. Und dem zweiten, in dem diese Gewalt unzureichend sanktioniert oder nicht wirksam adressiert wird.
Gerade deswegen darf eine Auseinandersetzung mit digitaler Gewalt aber eben nicht in der technologischen Sphäre verhaftet bleiben. Denn während digitale Gewalt andere Formen annimmt als im analogen Leben, und die Strukturen großer Plattformen eigene Dynamiken bedingen, ist die Basis für misogyne, queerfeindliche und rassistische Gewalt im Netz die ebenso ungleichberechtigte Strukturierung der Gesellschaft auch abseits der digitalen Netzwerke. Gleichermaßen, wie Opferschutz zentral sein muss für weitere Überlegungen zu rechtlichen und technischen Maßnahmen, muss auch Täterarbeit und Reflexionsarbeit mit jenen, die in diesen Strukturen zu Tätern werden, die gebührende Aufmerksamkeit bekommen.
#MeToo wäre ohne das Internet kaum denkbar gewesen.
Ohne patriarchale Machtverhältnisse wäre es jedoch nie notwendig geworden.
Im Rahmen der Podiumsdiskussion fiel der Kommentar: „#MeToo hätte es immerhin ohne das Internet nicht gegeben!“ Das mag stimmen, und die Bewegung ist ein starkes Beispiel für die Potenziale digitaler Vernetzung im Sinne einer Auseinandersetzung mit geschlechtsspezifischer Gewalt. Zugleich muss festgehalten werden, dass der Ausgangspunkt dieser Bewegung weit außerhalb des digitalen Raumes liegt: Die zugrundeliegenden gesellschaftlichen Macht- und Geschlechterverhältnisse, die strukturelle Gewalt gegen Frauen begünstigen, sind nicht erst im digitalen Raum entstanden. Sie können nicht dort allein überwunden werden.
Quellen:
Bright, J., Cross, M., Enock, F. E., Johansson, P., Margetts, H. Z., Sippy, T., Stevens, F., Wajcman, J. (2025): Gendered Inequalities in Online Harms: Fear, Safety Work, and Online Participation. In: Computers in Human Behavior, Volume 181. Letzter Zugriff am 09.07.2026 via https://doi.org/10.1016/j.chb.2026.108990
Celuch, M., Oksa, R., Ellonen, N., Oksanen, A. (2024). Self-censorship among online harassment targets: the role of support at work, harassment characteristics, and the target’s public visibility. In: Information, Communication & Society, 27(11), 2171–2190. Letzter Zugriff am 09.07.2026 via https://doi.org/10.1080/1369118X.2023.2289978
Clark, M., Grech, A. (2017): Journalists under Pressure. Unwarranted interference, fear and self-censorship in Europe. Council of Europe.
Duggan, M. (2017): 1 in 4 black Americans have faced online harassment because of their race or ethnicity. Pew Research Center. Letzter Zugriff am 09.07.2026 via https://www.pewresearch.org/?p=11777
Gosse, C., Veletsianos, G., Hodson, J., Houlden, S., Dousay, T. A., Lowenthal, P. R., & Hall, N. (2021). The hidden costs of connectivity: nature and effects of scholars’ online harassment. Learning, Media and Technology, 46(3), 264–280. https://doi.org/10.1080/17439884.2021.1878218
United Nations Entity for Gender Equality and the Empowerment of Women (2025): Online safety 101: What every woman and girl should know. Letzter Zugriff am 09.07.2026 via www.unwomen.org/en/articles/explainer/online-safety-101-what-every-woman-and-girl-should-know
ZARA 2025: 8. #GEGENHASSIMNETZ Bericht: September 2024 – August 2025. Lawful but Awful. Letzter Zugriff am 09.07.2026 via: https://zara.or.at/gegenhassimnetz-berichte/
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